Der Schulelternbeirat (SEB) hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten (§ 40 SchulG).

Hierbei arbeitet dieses Elterngremium direkt mit der Schulleitung und dem Lehrerkollegium zusammen. Durch eine Reihe von Mitwirkungsrechten im Schulgesetz wird der Schulelternbeirat an Entscheidungen beteiligt, die für die ganze Schule von Bedeutung sind.

Für die Eltern einer Schule können die Mitglieder des Schulelternbeirats Ansprechpartner, Unterstützer und Vermittler sein.

 

Die wesentlichen Aufgaben des Schulelternbeirates auf einen Blick:

–       Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten

–      Schule unterstützen, Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten

–       die Eltern gegenüber der Schule, Schulverwaltung und Öffentlichkeit vertreten

–       Mitwirkungsrechte der Eltern wahrnehmen

 

Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre  Elternmitwirkung in Rheinland-Pfalz